Bilanzierungsfähigkeit - Externes Rechnungswesen - Fernuni Hagen - Fernstudium4You

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Bilanzierungsfähigkeit - Externes Rechnungswesen - Fernuni Hagen

Externes-Rewe-Jahresabschluss-Paket > Jahresabschluss > Grundzüge der handelsrechtlichen Rechnungslegung
Grundbegriff Bilanzierung:
Unter dem Begriff Bilanzierung wird der Vorgang bzw. die Entscheidung über den Bilanzansatz dem Grund nach verstanden. Es geht also um die Beantwortung der Frage, welche aktiven und passiven Posten in die Bilanz aufzunehmen sind.

Bilanzierungsfähigkeit:
Als Bilanzierungsfähigkeit wird die Eignung eines Gegenstandes bezeichnet, dem Grunde nach in die Bilanz aufgenommen zu werden. Je nach dem, welcher Bilanzseite der Gegenstand zuzuordnen ist spricht man von:
-  Aktivierungsfähigkeit, wenn der Gegenstand der Aktivseite der Bilanz zuzuordnen ist
-  Passivierungsfähigkeit, wenn der Gegenstand der Passivseite der Bilanz zuzuordnen ist

Kriterien der Bilanzierungsfähigkeit:

Die Beurteilung der Bilanzierungsfähigkeit hängt von der Beantwortung folgender Fragen ab:
1.  Welche materiellen Voraussetzungen müssen die Gegenstände erfüllen, um bilanzierbar zu sein?
2.  Welche Kriterien müssen erfüllt sein, damit die Gegenstände dem Unternehmen zurechenbar sind?

Abstrakte Bilanzierungsfähigkeit – materielle Voraussetzungen zur Bilanzierungsfähigkeit:
Ob ein Gegenstand die materiellen Voraussetzungen für die Bilanzierung erfüllt, ist nach den gesetzlichen Vorschriften und den GoB zu beurteilen. Eine Auflistung und exakte Beschreibung aller in Betracht kommenden Gegenstände liefert das HGB nicht. Die Bilanzgliederung im HGB für große Kapitalgesellschaften gibt wesentliche Aufschlüsse über den Kreis der bilanzierungsfähigen Posten, sodass sich bei einer groben Zusammenfassung die folgenden Gruppen von Bilanzierungsgegenständen unterscheiden lassen:
Zusammenfassung von Gruppen von Bilanzierungsgegenständen

Konkrete Bilanzierungsfähigkeit – persönliche, sachliche und zeitliche Zurechnung:

Mit der zweiten Frage wird die Zugehörigkeit der Bilanzierungsgegenstände zum Unternehmen angesprochen. Die Zurechenbarkeit der einzelnen Objekte zum Unternehmensbereich ist in dreifacher Hinsicht zu untersuchen:
1.  Persönliche Zurechnung: Unter dem Aspekt der persönlichen Zurechnung ist zu klären, wann ein Bilanzansatz bei bestimmten Rechtsverhältnissen (z.B. Lieferung unter Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung, Leasing, usw.) zu erfolgen hat.
2.  Sachliche Zurechnung: Die sachliche Zurechenbarkeit betrifft die Unterscheidung zwischen Gegenständen des Privat- und Betriebsvermögens.
3.  Zeitliche Zurechnung: Bei der zeitlichen Zurechenbarkeit ist festzulegen, ab wann ein Objekt in die Bilanz einzustellen ist.

Video "Bilanzierungsfähigkeit":

Das Probe-Video behandelt die Thematik "Bilanzierungsfähgkeit" des Kurses "Jahresabschluss" des Moduls "Externes Rechnungwesen" der Fernuni Hagen. Dieses Video ist ein Ausschnitt aus dem Inhalt des Externes Rewe: Jahresabschluss-Pakets.
Alle Thematiken des vollständigen Videos
Externes Rewe: Jahresabschluss
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Übungen (optional)
26 h Lehrvideos
259 Skriptseiten
Übersichtssammlung
Das Externes Rewe: Jahresabschluss-Paket enthält den gesamten Teil des Kurses "Jahresabschluss" des Moduls "Externes Rechnungswesen" der Fernuni Hagen. Das Paket ist auf das erfolgreiche Bestehen der Klausur ausgerichtet. Der Aufbau folgt dem Kursskript der Fernuni Hagen und behandelt dabei alle wichtigen und klausurrelevanten Themen. Optional zum Paket stehen noch über 200 Übungsaufgaben und Übungsklausuren zur Verfügung.
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