Buchung Rechnungsabgrenzungsposten - Externes Rechnungswesen - Fernuni Hagen
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Aufgabe der Rechnungsabgrenzung:
Erfolgswirksame Geschäftsvorfälle mit konkretem Zeitbezug (zeitraumbezogene Verträge für Mieten, Telefon, Kreditzinsen, usw.), die durch Leistungen entstanden sind, führen, früher oder später, immer zu Einnahmen oder Ausgaben, je nach dem, ob es sich um Erträge oder Aufwendungen handelt. Der Zeitpunkt der Zahlung muss entsprechend nicht mit dem Zeitpunkt des Erfolgs (Ertrag, Aufwand) übereinstimmen. Er kann vorgelagert sein, wie beispielsweise bei Mietvorauszahlungen, oder nachgelagert sein, wie beispielsweise bei Zahlungen am Ende von Vertragslaufzeiten. Sofern die Geschäftsvorfälle des Erfolgs und der Zahlung in unterschiedliche Geschäftsjahre fallen, so muss der Erfolg, also die Erträge und Aufwendungen, periodengerecht dem Geschäftsjahr zugeordnet werden, in dem sie wirtschaftlich entstanden sind, was bei erbrachten bzw. erhaltenen Leistungen die Aufgabe der Rechnungsabgrenzung ist. Mit Hilfe der Buchungssätze der Rechnungsabgrenzung können bei periodischem Auseinanderfallen des Erfolgs und der Zahlung die Erträge bzw. Aufwendungen der Periode zuordnet werden, in der sie entstanden sind.
Merke: Mittels der Rechnungsabgrenzung können Leistungen periodengerecht zugeordnet werden, die keine Bestandswerte sind. Güter und Vermögenswerte können dagegen durch Abschreibungen und Wertberichtigungen periodengerecht erfasst werden.
Zeitpunkt der Entstehung eines Ertrags/Aufwands:
Ein Ertrag bzw. Aufwand entsteht zum folgenden Zeitpunkt:
Zeitpunkt des Ertrags: Der Zeitpunkt des Ertrags liegt in dem Geschäftsjahr begründet, in dem das Unternehmen Leistung erbracht hat.
Zeitpunkt des Aufwand: Der Zeitpunkt des Aufwands liegt in dem Geschäftsjahr begründet, in dem das Unternehmen Leistung erhalten hat.
Fälle der Rechnungsabgrenzung:
Es lassen sich folgende Fälle der Rechnungsabgrenzung unterscheiden, sofern Erfolg und Zahlung in unterschiedliche Geschäftsjahre bzw. Perioden fallen:
(1) Zahlung erhalten (Einnahme) im vorhergehenden Geschäftsjahr (t) – Leistung erbracht (Ertrag) im folgenden Geschäftsjahr (t+1)
(2) Zahlung erbracht (Ausgabe) im vorhergehenden Geschäftsjahr (t) – Leistung erhalten (Aufwand) im folgenden Geschäftsjahr (t+1)
(3) Leistung erbracht (Ertrag) im vorhergehenden Geschäftsjahr (t) – Zahlung erhalten (Einnahme) im folgenden Geschäftsjahr (t+1)
(4) Leistung erhalten (Aufwand) im vorhergehenden Geschäftsjahr (t) – Zahlung erbracht (Ausgabe) im folgenden Geschäftsjahr (t+1)
Bezeichnung der Fälle der Rechnungsabgrenzung:
Je nachdem ob die Zahlung/Leistung im vorherigen oder folgendem Geschäftsjahr liegt und ob die Zahlung/Leistung erbracht bzw. erhalten wurde, wird die Rechnungsabgrenzung unterschiedlich bezeichnet:
(1) Transitorisches Passivum: Zahlung erhalten (Einnahme) vorheriges Geschäftsjahr – Leistung erbracht (Ertrag) folgendes Geschäftsjahr
(2) Transitorisches Aktivum: Zahlung erbracht (Ausgabe) vorheriges Geschäftsjahr – Leistung erhalten (Aufwand) folgendes Geschäftsjahr
(3) Antizipatives Aktivum: Leistung erbracht (Ertrag) vorheriges Geschäftsjahr – Zahlung erhalten (Einnahme) folgendes Geschäftsjahr
(4) Antizipatives Passivum: Leistung erhalten (Aufwand) vorheriges Geschäftsjahr – Zahlung erbracht (Ausgabe) folgendes Geschäftsjahr
Merke: Die Bezeichnung „transitorisch“ oder „antizipativ“ kann anhand des Zeitpunktes der Zahlung entschieden werden. Findet die Zahlung im vorherigen Geschäftsjahr statt, so ist die Rechnungsabgrenzung immer als „transitorisch“ zu bezeichnen. Findet die Zahlung im folgenden Geschäftsjahr statt, so ist die Rechnungsabgrenzung immer als „antizipativ“ zu bezeichnen. Die Bezeichnung „Aktivum“ oder „Passivum“ kann anhand der Aktivität im vorherigen Geschäftsjahr entschieden werden. Findet aktiv die Erbringung einer Zahlung oder Leistung im vorherigen Geschäftsjahr statt, so ist die Rechnungsabgrenzung immer als „Aktivum“ zu bezeichnen. Findet dagegen passiv der Erhalt einer Zahlung oder Leistung im vorherigen Geschäftsjahr statt, so ist die Rechnungsabgrenzung immer als „Passivum“ zu bezeichnen.
Grundlagen der Verbuchung des transitorischen Passivums:
Beim transitorischen Passivum liegt der Erhalt der Zahlung im vorherigen Geschäftsjahr, wobei die Leistung und damit der Ertrag erst ins nächste Geschäftsjahr fällt. Bei Zahlungseingangs wird der Ertrag allerdings schon vollständig verbucht, sodass der Ertrag dem falschen Geschäftsjahr bzw. der falschen Periode zugeordnet wird. Um den Ertrag, der dem nächsten Geschäftsjahr zuzuordnen ist, in die nächste Periode zu überführen, gilt es den Ertrag auf das Passiv-Bestandskonto „passive Rechnungsabgrenzung“ (Kto. 099) umzubuchen, sodass er nicht mehr erfolgswirksam ist. Im nächsten Geschäftsjahr erfolgt dann eine Rückbuchung vom passiven Rechnungsabgrenzungskonto auf das entsprechende Ertragskonto, womit der Ertrag periodengerecht im nächsten Geschäftsjahr entsteht. Der Zeitpunkt der Verbuchung des transitorischen Passivums kann zum Jahresende oder direkt bei Zahlungseingang erfolgen.
Merke: Es kommt sehr häufig vor, dass die Leistung über den Zeitraum beider Geschäftsjahre erbracht wird (z.B. bei Vermietung). Abgrenzt wird dann nur der Anteil bzw. der Ertrag der Leistung, der im nächsten Geschäftsjahr anfällt.
Verbuchung des transitorischen Passivums zum Jahresende:
Vor der Verbuchung des transitorischen Passivums zum Jahresende findet die vollständige Verbuchung des Zahlungseingangs des erfolgswirksamen Geschäftsvorfalls statt. Die Verbuchung des transitorischen Passivums zum Jahresende erfolgt dann über das entsprechende Ertragskonto im Soll, wobei als Gegenkonto das Passiv-Bestandskonto „passive Rechnungsabgrenzung“ (Kto. 099) in Höhe des Ertrags, der ins folgende Geschäftsjahr fällt, im Haben zu nennen ist. Im folgenden Geschäftsjahr ist die Buchung rückgängig zu machen, indem das Passiv-Bestandskonto „passive Rechnungsabgrenzung“ (Kto. 099) im Soll und das entsprechende Ertragskonto im Haben zu nennen ist.
Verbuchung des transitorischen Passivums bei Zahlungseingang:
Die Verbuchung des transitorischen Passivums bei Zahlungseingang findet auf die gleiche Weise wie zum Jahresende statt, mit dem Unterschied, dass die periodengerechte Abgrenzung sofort erfolgt, sodass der Geschäftsvorfall nicht in Höhe des Gesamtertrages, sondern in Höhe des Ertrages, der auf das Geschäftsjahr entfällt, gebucht wird. Der Zahlungsempfang des Ertrages, der ins nächste Geschäftsjahr entfällt, ist direkt auf das passive Rechnungsabgrenzungskonto zu buchen. Die Rückbuchung bleibt unverändert.
Merke: Neben der Verbuchung des transitorischen Passivums muss möglicherweise noch die Umsatzsteuer zum Zeitpunkt des Zahlungseingangs verbucht werden.
Video "Buchung Rechnungsabgrenzungsposten":
Das Probe-Video behandelt die Thematik "Buchung Rechnungsabgrenzungsposten" des Kurses "Buchhaltung" des Moduls "Externes Rechnungwesen" der Fernuni Hagen. Dieses Video ist ein Ausschnitt aus dem Inhalt des Externes Rewe: Buchhaltung & Steuern-Pakets.
Alle Thematiken des vollständigen Videos
Buchungssätze des transitorischen Passivums:
Wir wollen die folgenden Geschäftsvorfälle zum transitorischen Passivum verbuchen.
Geschäftsvorfälle:
(1) Wir erhalten am 1.12.2020 die Miete in bar für die nächsten drei Monate. Die Miete beläuft sich auf 1500€ im Monat. Die Abgrenzung ist für 2020 und 2021 am Jahresende zu buchen.
(2) Wir gewähren am 1.09.2020 einem Kunden ein Kredit in Höhe von 80.000€. Die Zinsen belaufen sich auf 7,5% p.a. die halbjährlich im Voraus zu überweisen sind. Der Kunde überweist die fälligen Zinsen sofort für das nächste halbe Jahr, die Abgrenzung soll direkt erfolgen. Es sind nur die Zinsen für das halbe Jahr zu buchen.
(3) Wir vermieten 30 Profi-Hochdruckreiniger für 21 Monate (Geschäftszweck unseres Unternehmens) zu einem Mietpreis von 40 € zzgl. 19% MwSt. pro Monat je Stück. Die Mietzeit beginnt am 1. Oktober 2020. Unser Kunde zahlt den Gesamtbetrag im Voraus mittels Überweisung. Es sollen die Jahre 2020, 2021 und 2022 gebucht werden, wobei die Abgrenzung am Jahresende erfolgt.
Buchungssätze:
Externes Rewe: Buchhaltung & Steuern-Paket
Klausurlösungen
Live-Webinare
Übungen (optional)
22 h Lehrvideos
227 Skriptseiten
Buchungssammlung
Das Externes Rewe: Buchhaltung & Steuern-Paket enthält den gesamten buchhalterischen und steuerlichen Teil des Kurses "Buchhaltung & Betriebliche Steuerlehre" des Moduls "Externes Rechnungswesen" der Fernuni Hagen. Das Paket ist auf das erfolgreiche Bestehen der Klausur ausgerichtet. Der Aufbau folgt dem Kursskript der Fernuni Hagen und behandelt dabei alle wichtigen und klausurrelevanten Themen. Optional zum Paket stehen noch über 210 Übungsaufgaben und Übungsklausuren zur Verfügung.