Buchung Rückstellungen - Externes Rechnungswesen - Fernuni Hagen
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Grundlagen der Verbuchung der Bildung von Rückstellungen:
Da es sich bei Rückstellungen ausschließlich um Aufwendungen handelt, ist im Soll immer das Aufwandskonto zu nennen, auf das für den entsprechenden Geschäftsvorfall der Aufwand zu verbuchen ist. Als Habenkonto ist dagegen ein Rückstellungskonto der Kontengruppe 08 zu nennen, wobei je nach Rückstellungsfall ein anderes Rückstellungskonto zu wählen ist:
- Rückstellungen für Steuern (Kto. 084)
- Pensionsrückstellungen (Kto. 085)
- Rückstellungen für im Berichtsjahr unterlassene Instandhaltung (Kto. 086)
- Rückstellungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen (Kto. 087)
- sonstige Rückstellungen (Kto. 088)
Die Verbuchung von Rückstellungen des Falls „ungewisse Verbindlichkeiten“ kann über diverse Aufwandskonten stattfinden, wobei meist die Konten „sonstige Grundkosten“ (Kto. 470) oder „Aufwendungen aus eingetretenen Wagnissen“ (Kto. 250) im Falle von Gerichtsprozessen auf der Sollseite zu nennen sind. Als Gegenkonto im Haben ist das Konto „sonstige Rückstellungen“ (Kto. 088) zu nennen.
Merke: Im Falle von Steuern ist meist das Konto „Steuern von Einkommen“ (Kto. 290) im Soll und das Konto „Rückstellungen für Steuern“ (Kto. 084) im Haben zu nennen.
Verbuchung der Bildung von Rückstellungen des Falls „drohende Verluste aus schwebenden Geschäften“:
Die Verbuchung von Rückstellungen des Falls „drohende Verluste aus schwebenden Geschäften“ findet durch die Nennung des Aufwandskontos „Aufwendungen aus eingetretenen Wagnissen“ (Kto. 250) auf der Sollseite statt, wobei als Gegenkonto das Konto „sonstige Rückstellungen (Kto. 088) im Haben zu nennen.
Verbuchung der Bildung von Rückstellungen des Falls „unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, Nachholung in den ersten 3 Monaten“:
Die Verbuchung von Rückstellungen des Falls „unterlassene Instandhaltungsaufwendungen, Nachholung in den ersten 3 Monaten“ findet durch die Nennung des Aufwandskontos „sonstige Grundkosten“ (Kto. 470) auf der Sollseite statt, wobei als Gegenkonto das Konto „Rückstellungen für im Berichtsjahr unterlassene Instandhaltung“ (Kto. 086) im Haben zu nennen ist.
Verbuchung der Bildung von Rückstellungen des Falls „unterlassene Aufwendungen für Abraumbeseitigung“:
Die Verbuchung von Rückstellungen des Falls „unterlassene Aufwendungen für Abraumbeseitigung“ findet auf die gleiche Weise wie der Fall „unterlassene Instandhaltungsaufwendungen“ statt, durch die Nennung des Aufwandskontos „sonstige Grundkosten“ (Kto. 470) auf der Sollseite, wobei als Gegenkonto das Konto „Rückstellungen für im Berichtsjahr unterlassene Instandhaltung“ (Kto. 086) im Haben zu nennen ist.
Verbuchung der Bildung von Rückstellungen des Falls „Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen“:
Die Verbuchung von Rückstellungen des Falls „Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen“ findet meist durch die Nennung der Konten „sonstige Grundkosten“ (Kto. 470) oder „Aufwendungen aus eingetretenen Wagnissen“ (Kto. 250) auf der Sollseite statt, wobei als Gegenkonto das Konto „Rückstellungen für Gewährleistungen ohne rechtliche Verpflichtungen“ (Kto. 087) im Haben zu nennen.
Video "Buchung von Rückstellungen":
Das Probe-Video behandelt die Thematik "Buchung von Rückstellungen" des Kurses "Buchhaltung" des Moduls "Externes Rechnungwesen" der Fernuni Hagen. Dieses Video ist ein Ausschnitt aus dem Inhalt des Externes Rewe: Buchhaltung & Steuern-Pakets.
Alle Thematiken des vollständigen Videos
Buchungssätze der Bildung von Rückstellungen verschiedener Fälle:
Wir wollen die folgenden Geschäftsvorfälle der Bildung von Rückstellungen verbuchen.
Geschäftsvorfälle:
(1) Ein Fitnessunternehmen verkauft Sportgeräte, wobei sich ein Kunde durch einen Gerätedefekt verletzt hat. Der Geschädigte verklagt das Unternehmen auf 5.700 € Verdienstausfall sowie Schmerzensgeld. Es ist zu über 80% davon auszugehen, dass bei einem Prozess eine Verurteilung droht und der Verdienstausfall sowie ein Schmerzensgeld in Höhe von 2.000 € an den Geschädigten zu zahlen ist.
(2) Ein Unternehmen wurde aufgrund einer Patentverletzung durch ein am Anfang des Jahres kurzzeitig hergestellten Produkts verklagt. Es ist mit einem Vergleich zu rechnen, wobei sich die Kosten wahrscheinlich auf 12.000 € belaufen werden. Im schlechtesten Fall können allerdings Kosten in Höhe von 15.000 € drohen.
(3) Aus einem am Ende des Geschäftsjahres ausgelieferten, aber noch nicht bezahlten Exportauftrags droht dem Unternehmen wegen der absehbaren Devisenkursentwicklung ein Verlust in Höhe von ca. 6.000€.
(4) Ein Unternehmen schätzt seine zu erwartende Steuernachzahlung für das laufende Geschäftsjahr auf 2.000 €.
(5) Ein Unternehmen hat fällige Reparaturen ihrer Produktionsanlage aus finanziellen Gründen auf das nächste Jahr Februar verschoben (ca. 23.800€ brutto (19%)).
(6) Ein Unternehmen erweitert die Gewährleistung seines Produkt um ein Jahr über die gesetzliche Mindestgewährleistung hinaus, wobei im Falle eines Defekts Reparaturen vorgenommen werden. Das Unternehmen rechnet mit Reparaturkosten in Höhe von 11,20 – 11,80 € pro 1.000 € Umsatz, wobei Umsätze in Höhe von 1,4 Millionen Euro erzielt wurden.
Buchungssätze:
Externes Rewe: Buchhaltung & Steuern-Paket
227 Skriptseiten
Buchungssammlung
Klausurlösungen
Live-Webinare
Übungen (optional)
22 h Lehrvideos
Das Externes Rewe: Buchhaltung & Steuern-Paket enthält den gesamten buchhalterischen und steuerlichen Teil des Kurses "Buchhaltung & Betriebliche Steuerlehre" des Moduls "Externes Rechnungswesen" der Fernuni Hagen. Das Paket ist auf das erfolgreiche Bestehen der Klausur ausgerichtet. Der Aufbau folgt dem Kursskript der Fernuni Hagen und behandelt dabei alle wichtigen und klausurrelevanten Themen. Optional zum Paket stehen noch über 210 Übungsaufgaben und Übungsklausuren zur Verfügung.