Gesetzliche Rücklagen - Bilanzgewinn - Externes Rechnungswesen - Fernuni Hagen - Fernstudium4You

Logout
Direkt zum Seiteninhalt

Gesetzliche Rücklagen - Bilanzgewinn - Externes Rechnungswesen - Fernuni Hagen

Externes-Rewe-Jahresabschluss-Paket > Jahresabschluss > Grundlagen des Jahresabschlusses

Ausschüttungskompetenzaufteilung zwischen Vorstand, Aufsichtsrat und Hauptversammlung bei Aktiengesellschaften:

Der Jahresabschluss dient bei Kapitalgesellschaften dazu, in Gesetz und Satzung allgemein umschriebene Ausschüttungskompetenzen verschiedener Gesellschaftsorgane numerisch (zahlenmäßig) zu konkretisieren. Bei Aktiengesellschaften kommt es dabei konkret zu einer Ausschüttungskompetenzaufteilung zwischen den Gesellschaftsorganen Vorstand und Aufsichtsrat und der Hauptversammlung. Der § 58 AktG sieht folgende Regelungen bezüglich der Kompetenzen vor, sofern davon auszugehen ist, das  keine gesonderten Satzungsbestimmungen getroffen wurden:
-  Ausschüttungsvorschriften und -kompetenzen von Vorstand und Aufsichtsrat
1)  Vorschrift Einstellung in die „gesetzliche Rücklage“: In die „gesetzliche Rücklage“ sind solange 5% des Jahresüberschusses abzüglich des Verlustvortrags aus dem Vorjahr einzustellen, bis 10% des Grundkapitals erreicht werden:
𝐸𝑖𝑛𝑠𝑡𝑒𝑙𝑙𝑢𝑛𝑔 𝑖𝑛 𝑔𝑒𝑠𝑒𝑡𝑧𝑙𝑖𝑐ℎ𝑒 𝑅ü𝑐𝑘𝑙𝑎𝑔𝑒 = (𝐽𝑎ℎ𝑟𝑒𝑠ü𝑏𝑒𝑟𝑠𝑐ℎ𝑢𝑠𝑠−𝑉𝑒𝑟𝑙𝑢𝑠𝑡𝑣𝑜𝑟𝑡𝑟𝑎𝑔 𝑎𝑢𝑠 𝑑𝑒𝑚 𝑉𝑜𝑟𝑗𝑎ℎ𝑟) ∙ 0,05
𝑏𝑖𝑠 𝑚𝑎𝑥.  𝑔𝑒𝑠𝑒𝑡𝑧𝑙𝑖𝑐ℎ𝑒 𝑅ü𝑐𝑘𝑙𝑎𝑔𝑒 = 𝐺𝑒𝑧𝑒𝑖𝑐ℎ𝑛𝑒𝑡𝑒𝑠 𝐾𝑎𝑝𝑖𝑡𝑎𝑙 ∙ 0,1
2)  Wahl zur Einstellung in die „Gewinnrücklage“: Dem Vorstand und Aufsichtsrat steht die Kompetenz zu, weitere 50% des verbleibenden Überschusses nach Verminderung des Verlustvortrags aus dem Vorjahr und der Einstellung in die gesetzliche Rücklage in die „anderen Gewinnrücklagen“ einzustellen, um somit den auszuweisenden Bilanzgewinn und damit den möglichen ausschüttbaren Betrag zu minimieren:
𝑀𝑖𝑛𝑖𝑚𝑎𝑙 𝑎𝑢𝑠𝑧𝑢𝑤𝑒𝑖𝑠𝑒𝑛𝑑𝑒𝑟 𝐵𝑖𝑙𝑎𝑛𝑧𝑔𝑒𝑤𝑖𝑛𝑛 = (𝐽𝑎ℎ𝑟𝑒𝑠ü𝑏𝑒𝑟𝑠𝑐ℎ𝑢𝑠𝑠 − 𝑉𝑒𝑟𝑙𝑢𝑠𝑡𝑣𝑜𝑟𝑡𝑟𝑎𝑔 𝑉𝑜𝑟𝑗𝑎ℎ𝑟 − 𝐸𝑖𝑛𝑠𝑡𝑒𝑙𝑙𝑢𝑛𝑔 𝑖𝑛 𝑔𝑒𝑠𝑒𝑡𝑧𝑙𝑖𝑐ℎ𝑒 𝑅ü𝑐𝑘𝑙𝑎𝑔𝑒) ∙ 0,5
3)  Wahl zur Erhöhung des Überschusses: Dem Vorstand und Aufsichtsrat steht die Kompetenz zu, den verbleibenden Überschuss nach Verminderung des Verlustvortrags aus dem Vorjahr und der Einstellung in die gesetzlichen Rücklage um die „anderen Gewinnrücklagen“ zu erhöhen, um somit den auszuweisenden Bilanzgewinn und damit den möglichen ausschüttbaren Betrag zu maximieren:
𝑀𝑎𝑥𝑖𝑚𝑎𝑙 𝑎𝑢𝑠𝑧𝑢𝑤𝑒𝑖𝑠𝑒𝑛𝑑𝑒𝑟 𝐵𝑖𝑙𝑎𝑛𝑧𝑔𝑒𝑤𝑖𝑛𝑛 = 𝐽𝑎ℎ𝑟𝑒𝑠ü𝑏𝑒𝑟𝑠𝑐ℎ𝑢𝑠𝑠 + 𝐺𝑒𝑤𝑖𝑛𝑛𝑟ü𝑐𝑘𝑙𝑎𝑔𝑒𝑛 − 𝑉𝑒𝑟𝑙𝑢𝑠𝑡𝑣𝑜𝑟𝑡𝑟𝑎𝑔 𝑉𝑜𝑟𝑗𝑎ℎ𝑟 − 𝐸𝑖𝑛𝑠𝑡𝑒𝑙𝑙𝑢𝑛𝑔 𝑖𝑛 𝑔𝑒𝑠𝑒𝑡𝑧𝑙𝑖𝑐ℎ𝑒 𝑅ü𝑐𝑘𝑙𝑎𝑔𝑒
-  Ausschüttungskompetenzen der Hauptversammlung
1)  Wahl zur maximalen Ausschüttung: Die Hauptversammlung besitzt die Entscheidungskompetenz darüber inwieweit der ausgewiesene Bilanzgewinn ausgeschüttet wird. Die Hauptversammlung kann den gesamten (oder auch nur ein Teil) des ausgewiesenen Bilanzgewinns ausschütten lassen.
2)  Wahl zum Ausschüttungsverzicht: Die Hauptversammlung besitzt die Entscheidungskompetenz darüber, inwieweit der ausgewiesene Bilanzgewinn in die Gewinnrücklagen eingestellt wird. Die Hauptversammlung kann den gesamten (oder auch nur ein Teil) des ausgewiesenen Bilanzgewinns in die Gewinnrücklagen einstellen lassen.
Merke: Sofern die Satzung keine zusätzlichen Regelungen vorsieht, können Vorstand und Aufsichtsrat allein die Einbehaltung von maximal 50% des Jahresüberschusses, jedoch keinerlei Ausschüttung erzwingen. Die Hauptversammlung kann hingegen einen vollständigen Ausschüttungsverzicht erzwingen, die Vornahme von Ausschüttungen gegen Willen von Vorstand und Aufsichtsrat jedoch höchstens bis zu einem Betrag von 50% des Jahresüberschusses durchsetzen (nach Berücksichtigung eines möglichen Verlustvortrag und Einstellung in die gesetzliche Rücklage).

Video "Gesetzliche Rücklagen - Bilanzgewinn":

Das Probe-Video behandelt die Thematik "Gesetzliche Rücklagen - Bilanzgewinn" des Kurses "Jahresabschluss" des Moduls "Externes Rechnungwesen" der Fernuni Hagen. Dieses Video ist ein Ausschnitt aus dem Inhalt des Externes Rewe: Jahresabschluss-Pakets.
Alle Thematiken des vollständigen Videos

Beispielhafte Aufgabe zur Bestimmung der Ausschüttungsmöglichkeiten einer Aktiengesellschaft:

Eine Aktiengesellschaft weist die folgenden drei Fälle von Bilanz und Jahresüberschuss auf:
Beispielhafte Bilanz einer Aktiengesellschaft
Ausschüttungsmöglichkeiten der Aktiengesellschaft
Für die Fälle soll die Zuführung zur gesetzlichen Rücklage, der Bilanzgewinn, der im Jahresabschluss vom Vorstand/Aufsichtsrat mindestens und höchstens auszuweisen ist, und der Bilanzgewinn, der vom Vorstand/Aufsichtsrat mindestens auszuweisen wäre, wenn keine Zuführung zur gesetzlichen Rücklage erforderlich ist, bestimmt werden. Dass die Hauptversammlung weitere Beträge in Rücklagen einstellen oder als Gewinn vortragen kann, soll unberücksichtigt bleiben. Des Weiteren liegen keine gesonderten Satzungsbestimmungen vor:
Berechnung der gesetzlichen Rücklage
Externes Rewe: Jahresabschluss
Klausurlösungen
Live-Webinare
Übungen (optional)
26 h Lehrvideos
259 Skriptseiten
Übersichtssammlung
Das Externes Rewe: Jahresabschluss-Paket enthält den gesamten Teil des Kurses "Jahresabschluss" des Moduls "Externes Rechnungswesen" der Fernuni Hagen. Das Paket ist auf das erfolgreiche Bestehen der Klausur ausgerichtet. Der Aufbau folgt dem Kursskript der Fernuni Hagen und behandelt dabei alle wichtigen und klausurrelevanten Themen. Optional zum Paket stehen noch über 200 Übungsaufgaben und Übungsklausuren zur Verfügung.
Zurück zum Seiteninhalt