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Grundlagen Steuern - Externes Rechnungswesen - Fernuni Hagen

Externes-Rewe-Buchhaltung-Steuern-Paket > Buchhaltung-Steuern > Betriebliche Steuerlehre

Steuern als Ziel der öffentliche Einnahmen des Staates:

Steuern spielen eine überragende Rolle im System der öffentlichen Einnahmen. In der Bundesrepublik Deutschland gibt es rund 40 Steuerarten. Zu den wichtigsten Steuern zählen die Steuern vom Einkommen und die Umsatzsteuer:
1.  Steuern vom Einkommen
(1)  Einkommensteuer:
I.  Lohnsteuer
II.  Veranlagte Einkommenssteuer
III.  Kapitalertragsteuer und Zinsabschlag
(2)  Körperschaftsteuer
(3)  Solidaritätszuschlag
2.  Umsatzsteuer (einschließlich Einfuhrumsatzsteuer)

Merke: Die wichtigsten fünf Steuerarten sind die: Steuern auf Einkommen, Umsatzsteuer (einschl. Einfuhrumsatzsteuer), Gewerbesteuer, Energiesteuer und Tabaksteuer (2008). Steuerarten, die von völlig untergeordneter Bedeutung sind, da ihre Anteile am Gesamtsteueraufkommen äußerst gering sind, werden als Bagatellsteuern bezeichnet.

Zwecke der Besteuerung:
Bei den Zwecken der Besteuerung kann zwischen dem rein fiskalischen Zweck und den außerfiskalische Zwecke unterschieden werden:
1.  Rein fiskalischer Zweck:
    Die Besteuerung dient der Beschaffung der für die staatlichen Aufgaben erforderlichen Mittel
2.  Außerfiskalische Zwecke:
(1)  Wirtschaftsförderung
-  Versuch mit steuerlichen Maßnahmen das gesamtwirtschaftliche Wachstum langfristig zu beschleunigen, etwa durch Förderung neuer Technologien
-  Versuch mit steuerlichen Maßnahmen den Konjunkturverlauf kurzfristig zu beeinflussen
-  Versuch mit steuerlichen Maßnahmen bestimmte Regionen oder Wirtschaftszweige lang- oder kurzfristig zu fördern
(2)  Sozialpolitische Zwecke
-  Versuch mit steuergesetzlichen Maßnahmen beispielsweise eine breitere Vermögensstreuung anzustreben bzw. einer Vermögenskonzentration entgegenzuwirken
(3)  Umverteilungszielsetzung
-  Versuch mit steuerpolitischen Maßnahmen eine Umverteilung von Einkommen und Vermögen innerhalb der Bevölkerung herbeizuführen (beispielsweise durch Erbschaft- und Schenkungssteuer, Verschärfung der Progression des Einkommensteuertarifs)
(4)  Prohibitive Ziele
-  Versuch durch steuergesetzliche Maßnahmen prohibitive Ziele zu verfolgen, wie beispielsweise die Eindämmung des Konsums von Tabak- oder Alkohol mit einer eigenen Tabak- oder Alkoholsteuer

Video "Grundlagen Steuern":

Das Probe-Video behandelt die Thematik "Grundlagen Steuern" des Kurses "Grundzüge der betrieblichen Steuerlehre" des Moduls "Externes Rechnungwesen" der Fernuni Hagen. Dieses Video ist ein Ausschnitt aus dem Inhalt des Externes Rewe: Buchhaltung & Steuern-Pakets.
Alle Thematiken des vollständigen Videos

Legaldefinition von Steuern:

Der Begriff der Steuern ist in § 3 Abs. 1 AO (Abgabenordnung) definiert. Steuern sind:
„… Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein. Zölle und Abschöpfungen sind Steuern im Sinne dieses Gesetzes.“

Tatbestandsmerkmale einer Steuer:
Im Sinne der Abgabenordnung (AO) liegt eine Steuer vor, wenn folgende Tatbestandsmerkmale erfüllt sind:
1.  Es muss sich um eine einmalige oder laufende Geldleistung handeln.
2.  Die Geldleistung muss von einem öffentlich-rechtlichen Gemeinwesen auferlegt sein.
3.  Die Geldleistung stellt keine Gegenleistung für eine besondere Leistung dar.
4.  Die Geldleistung muss zur Erzielung von Einnahmen auferlegt sein.
5.  Es muss ein materiell-rechtlicher Tatbestand erfüllt sein, an den das Gesetz die Steuerpflicht knüpft.

Belastung des Einkommens mittels Steuern:
Die Belastung des Einkommens einer natürlichen Person kann auf zweierlei Weisen, bzw. Seiten erfolgen:
1. Entstehungsseite:  Das Einkommen wird bei Entstehung nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip besteuert.
2. Verwendungsseite:  Das Einkommen wird bei Verwendung, also bei Verbrauch in Höhe der Umsatzsteuer besteuert.

Belastung des Einkommens mit Steuern nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip auf der Entstehungsseite:
Die Höhe der Steuerlast des einzelnen Bürgers richtet sich nach dessen Leistungsfähigkeit. Das Leistungsfähigkeitsprinzip besagt, dass alle natürlichen Personen entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ein prozentual gleiches Opfer bringen müssen. Das Opfer besteht dann in einem relativ gleich hohen Nutzenentzug durch Entzug eines Teils des entstandenen Einkommen, wobei mit steigendem Einkommen ein sinkender Grenznutzen (immer mehr Geld stiftet weniger Nutzen für die Person) angenommen wird, womit sich ein progressiver (prozentual steigender) Steuertarif ergibt.

Merke: Der herangezogene Maßstab zur Messung der Leistungsfähigkeit ist das Einkommen einer natürlichen Person. Dieser Maßstab gilt jedoch durchaus als problematisch.

Belastung des Einkommens mit Steuern auf der Verwendungsseite:
Das Einkommen einer natürlichen Person kann auch auf der Verwendungsseite besteuert werden, woraus sich die allgemeine Besteuerung des Verbrauchs ableiten lässt. Eine allgemeine Verbrauchssteuer gibt es in Form der Umsatzsatz bzw. Mehrwertsteuer.

Merke: Eine progressive Gestaltung des Umsatzsteuertarifs ist technisch nicht durchführbar, sodass ein relativ gleich hoher Nutzenabzug bei der Einkommensverwendungssteuer nicht erreichbar ist.
Externes Rewe: Buchhaltung & Steuern-Paket
22 h Lehrvideos
227 Skriptseiten
Buchungssammlung
Klausurlösungen
Live-Webinare
Übungen (optional)
Das Externes Rewe: Buchhaltung & Steuern-Paket enthält den gesamten buchhalterischen und steuerlichen Teil des Kurses "Buchhaltung & Betriebliche Steuerlehre" des Moduls "Externes Rechnungswesen" der Fernuni Hagen. Das Paket ist auf das erfolgreiche Bestehen der Klausur ausgerichtet. Der Aufbau folgt dem Kursskript der Fernuni Hagen und behandelt dabei alle wichtigen und klausurrelevanten Themen. Optional zum Paket stehen noch über 210 Übungsaufgaben und Übungsklausuren zur Verfügung.
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