Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung - Externes Rechnungswesen - Fernuni Hagen
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Grundlagen der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung:
Die in § 238 Abs. 1 HGB erwähnten Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (kurz: GoB) sind Generalklauseln zur Auslegung und Ergänzung gesetzlicher Buchführungsvorschriften. Sie sind Maßstab zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit in einzelnen, im Gesetz ausdrücklich nicht geregelten Fällen. Da zahlreiche Gesetze auf sie verweisen, sind sie ebenso mit Rechtskraft ausgestattet wie ein Gesetz, obwohl sie nicht in einem Gesetz zu finden, sondern eine Rechtsquelle außerhalb des Gesetzes sind. Die folgenden vier Grundsätze dienen zur Auslegung und Ergänzung gesetzlicher Buchführungsvorschriften:
1. Grundsatz der Wahrheit:
Alle Vermögensgegenstände und Geschäftsvorfälle sind vollständig und wahrheitsgemäß darzustellen. Wahrheitsgemäß bedeutet in diesem Sinne Richtigkeit und Wahrhaftigkeit oder Zweckmäßigkeit.
2. Grundsatz der Klarheit:
Die Verbuchung muss so übersichtlich und verständlich sein, dass der Kaufmann oder sachverständige Dritte ohne große Schwierigkeiten in angemessener Zeit einen möglichst sicheren Einblick in die Vermögens- und Ertragslage erhalten können.
3. Grundsatz der Vorsicht:
Die Verbuchung der Vermögenswerte und der Geschäftsvorfälle muss in einer Weise erfolgen, die mögliche Wertverluste und Risiken voll erfasst. Im Zweifel werden Vermögenswerte eher niedrig als hoch, Verbindlichkeiten und Risiken eher hoch als niedrig angesetzt.
4. Grundsatz der Wirtschaftlichkeit:
Erfolg und Aufwand der Buchhaltung müssen in einem vertretbaren Verhältnis zueinander stehen.
Abgeleitete Sätze aus den Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung:
Aus den Grundsätzen der Wahrheit, Klarheit und Vorsicht lassen sich weitere abgeleitete Sätze bilden, die folgende Prinzipien und Regeln mit sich bringen:
Belegprinzip: Belegsicherung und Belegaufbewahrung
Vollständigkeitsprinzip: Vollständigkeit der Bücher und Eintragungen
Abgrenzungsprinzip: Sachliche und zeitliche Abgrenzungen der Buchungen
Gliederungsregeln: Übersichtliche Gliederung
Aufrechnungsregeln: Saldierungsverbot
Bewertungsregeln: Einhaltung von Bewertungsgrundsätzen
Merke: Der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit bremst übertriebene (unwirtschaftliche) Anforderungen der drei anderen Grundsätze und den daraus abgeleiteten Sätzen aus und wirkt insofern modifizierend.
Video "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung":
Das Probe-Video behandelt die Thematik "Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung" des Kurses "Buchhaltung" des Moduls "Externes Rechnungwesen" der Fernuni Hagen. Dieses Video ist ein Ausschnitt aus dem Inhalt des Externes Rewe: Buchhaltung & Steuern-Pakets.
Alle Thematiken des vollständigen Videos
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Das Externes Rewe: Buchhaltung & Steuern-Paket enthält den gesamten buchhalterischen und steuerlichen Teil des Kurses "Buchhaltung & Betriebliche Steuerlehre" des Moduls "Externes Rechnungswesen" der Fernuni Hagen. Das Paket ist auf das erfolgreiche Bestehen der Klausur ausgerichtet. Der Aufbau folgt dem Kursskript der Fernuni Hagen und behandelt dabei alle wichtigen und klausurrelevanten Themen. Optional zum Paket stehen noch über 210 Übungsaufgaben und Übungsklausuren zur Verfügung.