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Umsatzsteuer - Externes Rechnungswesen - Fernuni Hagen

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Umsatzsteuer auf Umsätze:

Der Umsatzsteuer unterliegen grundsätzlich alle von Unternehmern getätigten Umsätze (mit Ausnahmen). Nicht der Umsatzsteuer unterliegen die von Nicht-Unternehmern getätigten Umsätze. Unternehmer können sowohl an andere Unternehmen als auch an Nicht-Unternehmen (Endverbraucher) liefern oder Dienstleistungen erbringen, sodass der Bezug von Waren und Dienstleistungen grundsätzlich durch die Umsatzsteuer belastet wird.

Steuerschuldner und wirtschaftlich Belasteter der Umsatzsteuer:
Für die Umsatzsteuer gilt, dass Steuerschuldner und wirtschaftlich Belasteter nicht übereinstimmen. Steuerschuldner der Mehrwertsteuer ist der Unternehmer, wirtschaftlich Belasteter der Endverbraucher, weshalb die Umsatzsteuer  (obwohl rechtlich als Verkehrsteuer ausgestaltet) wirtschaftlich den Charakter einer allgemeinen Verbrauchsteuer hat. Damit der Unternehmer von der Umsatzsteuer nicht wirtschaftlich belastet wird, können Unternehmer die ihnen von anderen Unternehmern in Rechnung gestellte Umsatzsteuer als Vorsteuer von ihrer eigenen Umsatzsteuerschuld abziehen (Vorsteuerabzug).

Umsatzsteuer = Mehrwertsteuer:
Bei jedem Unternehmer wird durch Vorsteuerabzug letztlich nur der „Mehrwert“ erfasst, weshalb die Umsatzsteuer auch als Mehrwertsteuer bezeichnet wird. Mehrwert im Sinne dieser Bezeichnung ist der Betrag, um den der Verkaufspreis einer Ware (Dienstleistung) die Einkaufspreise der zur Beschaffung oder Produktion der Ware erforderlichen Güter und Dienstleistungen übersteigt.

Steuerbare und nichtsteuerbare Umsätze:
Es kann zwischen steuerbaren und nichtsteuerbaren Umsätzen unterschieden werden, wobei nur steuerbare Umsätze, außer sie sind steuerfrei, der Umsatzsteuer unterliegen:
1.  Steuerbare Umsätze: Steuerbare Umsätze können sowohl steuerpflichtig als auch steuerfrei von der Umsatzsteuer sein. Zu ihnen zählen:
-  Lieferungen und sonstige Leistungen im Inland
-  Die Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet in das Zollgebiet
-  Der innergemeinschaftliche Erwerb im Inland
2.  Nichtsteuerbare Umsätze: Unterliegen nicht der Umsatzsteuer. Zu ihnen zählen vor allem im Ausland getätigte Umsätze.

Zahllast der Umsatzsteuer:
Das Produkt aus der Bemessungsgrundlage eines steuerpflichtigen Umsatzes und dem anzuwendenden Steuersatz ergibt die Umsatzsteuer des Umsatzes. Die Summe der Umsatzsteuern eines Kalenderjahres (Jahressteuer) ergibt nach Abzug der Vorsteuern des Kalenderjahres die Zahllast (= Jahressteuerschuld) bzw. den Erstattungsanspruch dieses Zeitraumes.
𝑈𝑚𝑠𝑎𝑡𝑧𝑠𝑡𝑒𝑢𝑒𝑟 𝑑𝑒𝑠 𝑈𝑚𝑠𝑎𝑡𝑧𝑒𝑠 = 𝑆𝑡𝑒𝑢𝑒𝑟𝑝𝑓𝑙𝑖𝑐ℎ𝑡𝑖𝑔𝑒𝑟 𝑈𝑚𝑠𝑎𝑡𝑧 ∙ 𝑈𝑚𝑠𝑎𝑡𝑧𝑠𝑡𝑒𝑢𝑒𝑟𝑠𝑎𝑡𝑧
𝑍𝑎ℎ𝑙𝑙𝑎𝑠𝑡 (𝐽𝑎ℎ𝑟𝑒𝑠𝑠𝑡𝑒𝑢𝑒𝑟𝑠𝑐ℎ𝑢𝑙𝑑) = 𝑆𝑢𝑚𝑚𝑒 𝑑𝑒𝑟 𝑈𝑚𝑠𝑎𝑡𝑧𝑠𝑡𝑒𝑢𝑒𝑟𝑛 𝑑𝑒𝑠 𝐾𝑎𝑙𝑒𝑛𝑑𝑒𝑟𝑗𝑎ℎ𝑟𝑒𝑠 . /.  𝑉𝑜𝑟𝑠𝑡𝑒𝑢𝑒𝑟𝑛 𝑑𝑒𝑠 𝐾𝑎𝑙𝑒𝑛𝑑𝑒𝑟𝑗𝑎ℎ𝑟𝑒𝑠

Video "Umsatzsteuer":

Das Probe-Video behandelt die Thematik "Umsatzsteuer" des Kurses "Grundzüge der betrieblichen Steuerlehre" des Moduls "Externes Rechnungwesen" der Fernuni Hagen. Dieses Video ist ein Ausschnitt aus dem Inhalt des Externes Rewe: Buchhaltung & Steuern-Pakets.
Alle Thematiken des vollständigen Videos
Externes Rewe: Buchhaltung & Steuern-Paket
Übungen (optional)
22 h Lehrvideos
227 Skriptseiten
Buchungssammlung
Klausurlösungen
Live-Webinare
Das Externes Rewe: Buchhaltung & Steuern-Paket enthält den gesamten buchhalterischen und steuerlichen Teil des Kurses "Buchhaltung & Betriebliche Steuerlehre" des Moduls "Externes Rechnungswesen" der Fernuni Hagen. Das Paket ist auf das erfolgreiche Bestehen der Klausur ausgerichtet. Der Aufbau folgt dem Kursskript der Fernuni Hagen und behandelt dabei alle wichtigen und klausurrelevanten Themen. Optional zum Paket stehen noch über 210 Übungsaufgaben und Übungsklausuren zur Verfügung.
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